Beratungsförderungen im Überblick

wir beantragen für Sie:

Förderung der Beratungsleistung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Baden- Württemberg sowie in Bayern

 

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50% der Netto-Beratungskosten erstattet - sowie

Jungunternehmen

die nicht länger als 2 Jahre am Markt sind
50% der Netto-Beratungskosten erstattet

Bestandsunternehmen

ab dem dritten Jahr nach Gründung
50% der Netto-Beratungskosten erstattet

Für Unternehmen in Schwierigkeiten

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